Nachhaltigkeit

In der Finanzierung der nachhaltigen Transformation kommt der Fondsbranche als bedeutende Kapitalsammelstelle eine Schlüsselrolle zu. Jedoch führt das Fehlen von Standards für Investitionen, die im Sinne der EU-Regulierung als nachhaltig gelten können, zu Unsicherheit im Markt. Der BVI fordert klare Kriterien. Die ESMA hat trotz dieser fehlenden Definitionen eine Initiative gestartet und plant Leitlinien für ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Zusätze in Fondsnamen, die mitunter Schwellenwerte für nachhaltige Investitionen vorsehen.

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Die EU möchte über die Lenkung der Kapitalströme erreichen, dass nachhaltige Wirtschaftsbereiche und Produktionsverfahren unterstützt werden. Ziel: Die EU-Wirtschaft soll bis 2050 klimaneutral sein. Der Fondsbranche als bedeutende Kapitalsammelstelle kommt damit eine Schlüsselrolle zu, die sie gerne wahrnimmt. Schon seit Jahren finanziert sie Projekte und Unternehmen, die nachhaltig aufgestellt sind. Bereits 2012 hat der BVI „Leitlinien für verantwortliches Investieren“ eingeführt.

Die EU-Gesetzgeber haben zwar eine Flut von Detailregelungen verabschiedet, aber bisher keine allgemein gültigen Definitionen dafür festgelegt, was nachhaltig ist. Die Offenlegungsverordnung (SFDR) regelt lediglich Transparenzpflichten, und die Taxonomie steht noch am Anfang. Fondsanbieter können sich deshalb bislang nur an ihren eigenen Zusagen in Sachen Nachhaltigkeit messen lassen.

Das Fehlen von Definitionen und Standards führt nicht nur zu Missverständnissen, sondern erhöht auch das Risiko für Grünfärberei. Die EU-Aufsichtsbehörden (ESAs) wollen jetzt gegen Grünfärberei vorgehen. Wir unterstützen das Vorhaben. Jedoch halten wir es angesichts der vielen offenen Fragen zur Auslegung der EU-Regulierung für verfrüht, den Fokus auf eine breit angelegte Marktuntersuchung zu Verdachtsfällen zu legen. Bevor von Verdachtsfällen gesprochen wird, müssen erst die Kriterien für nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR und weitere wesentliche Konzepte der EU-Verordnung geklärt werden. Zudem sollten die EU-Gesetzgeber die Anbieter von ESG-Ratings verpflichten, deren Methoden und Datenbeschaffungsprozesse offenzulegen. Fondsgesellschaften wären dann besser in der Lage, die Qualität der ESG-Urteile zu bewerten.

Gegen potenzielle Grünfärberei will die ESMA zudem mit Leitlinien für ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Zusätze in Fondsnamen vorgehen. Die Leitlinien sollen helfen, irreführende Fondsbezeichnungen zu verhindern. Für die Nutzung der Wortbestandteile „ESG“, „nachhaltig“ und „Impact“ schlägt die ESMA verschiedene Mindestquoten nachhaltiger Anlagen sowie verbindliche Ausschlusskriterien vor. Wir haben hierzu im Rahmen der Konsultation bereits Stellung bezogen.

Seit August 2022 müssen Anlageberater ihre Kunden zu deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und passende Produkte anbieten. Dafür sind für Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (gemäß Artikel 8 und 9 der SFDR) neue Produkteigenschaften verpflichtend. Jedoch erschwert das Fehlen von Details und Standards die Beratung. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft und dem Derivateverband ein Zielmarktkonzept für nachhaltige Finanzprodukte entwickelt, das dem deutschen Markt einen verlässlichen Mindeststandard bietet und in Europa bislang einmalig ist.

Trotzdem bleibt ein großer Auslegungsspielraum mangels eindeutiger Vorgaben des Regulators. Schwierigkeiten bereitet unter anderem die Bestimmung der Nachhaltigkeits- und Taxonomiequoten auf Fondsebene, denn es fehlen verbindliche, einheitliche Berechnungsmethoden. Das kann dazu führen, dass Produkte, die eine ähnliche Investmentstrategie verfolgen, deutlich abweichende Nachhaltigkeitsquoten ausweisen.

Die anhaltende Unsicherheit über die Auslegung der EU-Regulierung wirkt sich auch auf Produktebene aus. Fondsanbieter haben deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2022 über 20 Prozent ihrer Artikel-9-Fonds in die Kategorie der Artikel-8-Produkte zurückgestuft. Gleichzeitig wurden aber bei jedem zehnten zuvor als nicht nachhaltig klassifizierten Fonds Nachhaltigkeitsmerkmale aufgenommen. Dadurch sind nun rund 6.000 Publikumsfonds bzw. Anteilscheinklassen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen in Deutschland verfügbar. Ende 2022 verwalteten die Fondsgesellschaften insgesamt 739 Milliarden Euro in Publikums- und Spezialfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Das ist eine Steigerung um 12 Prozent im Vergleich zu Dezember 2021.

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